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Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete haben den Zweck, zum einen die Landschaft in Ihrer Eigenart und Schönheit zu erhalten und zum anderen, um eine ausreichende Erholungsmöglichkeit für den Menschen zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde im (Alt-) Kreis Höxter schon Mitte der 1960er Jahre das erste große zusammenhängende Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Diesem folgte Anfang der 1970er Jahre das Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Eggegebirge und Teutoburger Wald“. Mitte der 1980er Jahre wurden auch im Südkreis weite Teile der Landschaft als Landschaftsschutzgebiet „Südlicher Kreis Höxter“ ausgewiesen. Aktuell stehen etwa 67 % der Fläche des Kreises Höxter unter Landschaftsschutz.

Alle Landschaftsschutzgebietsverordnungen finden Sie hier.