Abgrabungen
Beschreibung
Im Kreis Höxter gibt es zur Zeit 12 größere Abgrabungen. Dabei handelt es sich entlang der Weser um Nassabgrabungen von Sand und Kies, ansonsten um Trockenabgrabungen von Ton und Kalkstein. Die Abgrabungen liegen im Bereich der Städte Beverungen, Brakel, Höxter, Marienmünster, Steinheim und Warburg.
Die Herrichtung und Wiedereinbindung (Rekultivierung) in die Landschaft nach Abschluss der Abgrabung gestaltet sich unterschiedlich. Während beim Nassabbau Baggerseen mit der Folgenutzung Freizeit, Erholung oder Naturschutzbiotop entstehen, werden die Trockenabgrabungen zum Teil mit unschädlichen Bodenmassen verfüllt oder geben als sogenanntes "ökologisches Fenster" Aufschluss über die geologische Beschaffenheit der unmittelbaren Erdoberfläche.
Gebühren
Berechnungsgrundlage ist das Abgrabungsvolumen hinsichtlich des Bodenschatzes, der abgebaut wird. Es werden 0,01 Euro je m³ Bodenschatz als Gebühr angesetzt.
Die Mindestgebühr beträgt jedoch 2.002,00 Euro.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Genehmigung einer Abgrabung sind die zur Erläuterung erforderlichen Zeichnungen, Pläne und Beschreibungen (Abgrabungsplan) beizufügen. Je nach Abgrabungsart (Trocken-/Nassabbau) sind zusätzlich oft noch geologische oder hydrogeologische Gutachten erforderlich.
Dem Antrag ist eine Erklärung des Grundstückseigentümers beizufügen, aus der hervorgeht, dass er mit dem Abgrabungs- und Rekultivierungsplan einverstanden ist.
Rechtsgrundlagen
Abgrabungsgesetz NRW
Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
Gebührengesetz NRW (GebG NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -)
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)