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Immissionsschutz

Der Immissionsschutz beschäftigt sich mit dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen (z.B. Lärm, Luftverunreinigungen, Gerüche, Erschütterungen). Der Kreis Höxter führt grundsätzlich die immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb genehmigungspflichtiger Anlagen durch, sofern nicht für besonders bedeutsame Anlagen die Bezirksregierung zuständig ist.

In einem solchen Genehmigungsverfahren werden verschiedene Belange des technischen Umweltschutzes geprüft, z.B. Lärmbekämpfung, Schutz vor wassergefährden den Stoffen oder Abwasserreinigung. Der Kreis ist auch für die immissionsrechtliche Überwachung sowohl der genehmigungsbedürftigen als auch der nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständig. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Betreiberpflichten. Besondere Bedeutung hat die fachliche Beratung von Industrie- und Gewerbebetrieben, anderer Fachbehörden (z.B. Bau-und Planungsämter) sowie der Bürgerinnen und Bürger.

Gesunde Lebensverhältnisse werden maßgeblich beeinflusst durch die Sicherung individueller Ruhebereiche sowie durch den Schutz vor unzumutbaren Gerüchen, gefährlichen Schadstoffen, belästigenden Erschütterungen und ähnlichen Einwirkungen. Der Bereich Immissionsschutz steht im Spannungsfeld zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung von Industrie oder Gewerbe und den gesunden Wohnverhältnissen.

Antragsformulare zum Immissionsschutz finden Sie hier:
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW

Formulare und Informationen (PDF- oder Word-/Excel-Downloads):

  •     Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG Leitfaden des Landes NRW
  •     Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie
  •     zur Änderung von Anlagen sowie Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare
  •     Neugenehmigung nach § 4 BImSchG und Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG
  •     Inhaltsverzeichnis
  •     zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen im Sinne von § 4 BImSchG
  •     Anzeige einer Änderung
  •     der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 BImSchG
  •     Aktuelle Leitfaden für Tierhaltungsanlagen sowie Windkraftanlagen erhalten Sie nach Rücksprache
  •     Anträge und Ausführungshilfen für die Ausnahmegenehmigung einer Nachtarbeit
  •     Formulare für Anlagen im Anwendungsbereich der 31. BImSchV
  •     Vereinfachter Nachweis
  •     Anzeige

Informationsblatt Windkraft, 61 KB
Hinweis Datenschutz Immissionsschutz Hinweis Datenschutz Immissionsschutz, 13 KB
Überwachungsplan für den Regierungsbezirk Detmold Überwachungsplan für den Regierungsbezirk Detmold, 1952 KB
Durchgeführte Umweltüberwachungen 2022-2024_Q4, 83 KB
Ansprechpartner BilsterBerg, 7 KB

Übersicht zu den Standorten der Windenergieanlagen (§ 4 BImSchG) im Kreis Höxter (Daten werden fortlaufend aktualisiert):