Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben ist etwas, das alle ab 18 Jahre betrifft. Die Betreuungsbehörde informiert und unterstützt Sie gerne zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Ehegattennotvertretungsrecht.
Nähere Informationen und Ansprechpartnerinnen finden Sie hier: