Durch regelmäßige und Anlass bezogene Untersuchungen von Tieren sowie die Einhaltung von Vorgaben zur Biosicherheit in Betrieben sollen Tierseuchen frühzeitig erkannt und ihre Ausbreitung verhindert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind beim Handel von Tieren daher auch amtliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich.
Um die Identität von Tieren und Tierbewegungen im Rahmen des Handels als Überwachungsbehörde lückenlos nachvollziehen zu können, müssen Tierhalter zusätzliche Vorgaben einhalten, die folgende Bereiche betreffen:
• Anmeldung von Tierbeständen
• Kennzeichnung von Tieren
• Führung eines Bestandsregisters
• Meldung von Tierbewegungen an die HI-Tier
• Ausstellung eines Rinder- und Pferdepasses
Bekämpfungsmaßnahmen im Falle des Ausbruchs von Tierseuchen richten sich nach den Rechtsvorgaben und werden in Form einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Verendete Tiere, Tierkörperteile, tierische Erzeugnisse und Speiseabfälle sind im Rahmen der Tierkörperbeseitigung unschädlich zu beseitigen.
Für den Kreis Höxter ist die SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen, Telefon: 02306 / 9270921, zuständig.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie den tierärztlichen Bereitschaftsdienst unter folgender Nummer erreichen:
05271 / 965-7171